Kapitel: | 3. Lebenswerte Kommune für jung und alt |
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Antragsteller*in: | GJ Mainz (dort beschlossen am: 25.01.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.01.2019, 19:44 |
Ä6 zu L3: 3. Lebenswerte Kommune für jung und alt
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Text
Von Zeile 46 bis 48:
von Gebäuden verwendet werden. Unnötige Asphaltflächen und Gebäude müssen beseitigtintelligent umgewandelt und entsiegelt werden. Ebenfalls lassen sich ungenutzte, kommunale Flächen am Weg- oder Grundstücksrand als unberührte Blüh-Flächen für die Artenvielfalt nutzen.
Von Zeile 46 bis 48:
von Gebäuden verwendet werden. Unnötige Asphaltflächen und Gebäude müssen beseitigtintelligent umgewandelt und entsiegelt werden. Ebenfalls lassen sich ungenutzte, kommunale Flächen am Weg- oder Grundstücksrand als unberührte Blüh-Flächen für die Artenvielfalt nutzen.
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