Straffung. Glyposphat sollte auf allen kommunalen Flächen verboten werden. Also auch auf Friedhöfe, Randstreifen, Blumenbeete, Straßen/Plätze/Wege, Sportstätten etc.. Diese werden nicht berücksichtigt, wenn da nur "Äcker" steht.
Kapitel: | 3. Lebenswerte Kommune für jung und alt |
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Antragsteller*in: | Joschka |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.01.2019, 18:35 |
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Benjamin Buddendiek: