Straffung. Glyposphat sollte auf allen kommunalen Flächen verboten werden. Also auch auf Friedhöfe, Randstreifen, Blumenbeete, Straßen/Plätze/Wege, Sportstätten etc.. Diese werden nicht berücksichtigt, wenn da nur "Äcker" steht.
| Kapitel: | 3. Lebenswerte Kommune für jung und alt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Joschka |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 25.01.2019, 18:35 |

Kommentare
Benjamin Buddendiek: